Willkommen im Meldekanal des Landkreises Südliche Weinstraße
Sicher
Wir speichern keine Cookies oder Sitzungen nach der Ersteinreichung
Anonym
Ihre Nachrichten sind mit hochmodernen Algorithmen verschlüsselt.
Transparent
Verfolgen Sie den Fortschritt Ihres Berichts
Die interne Meldestelle dient allen internen (z. B. hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen) sowie externen Personen als vertrauliche Anlaufstelle, die sich mit Hinweisen an den Landkreis wenden möchten.
Bei Anhaltspunkten für etwa einen Gesetzesverstoß, einen Verstoß gegen kommunalrechtliche Regelungen oder einen Verstoß gegen Compliance-Richtlinien durch hauptamtliche Mitarbeiter/-innen oder ehrenamtliche Funktionsträger/-innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Landkreis Südliche Weinstraße können Sie sich jederzeit an die Meldestelle wenden.
Interne Meldestelle - Verstöße sicher melden und Schutz erhalten
Unsere interne Meldestelle entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie vor Repressalien, wenn Sie einen Verstoß im beruflichen Kontext melden.
Wer darf sich an die interne Meldestelle wenden?
Folgende Personen können sich an die interne Meldestelle wenden:
- Hauptamtlich tätige Personen des Landkreises
- Selbständig tätige Personen des Landkreises
- Ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises
- Sonstige externe Dritte
Welche Verstöße können Sie melden?
Sie können alle Arten von erheblichem Fehlverhalten melden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Verstoß gegen Compliance-Vorschriften
- Verdacht auf Betrug, Korruption oder andere illegale Aktivitäten
- Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Gemeinderessourcen
- Belästigung, Diskriminierung oder andere Formen von Missbrauch
- Probleme im Bereich der Sicherheit oder des Datenschutzes
- Arbeitsrechtliche- und steuerrechtliche Verstöße
- Kommunalrechtliche Regelungen, die die Verantwortlichkeit und Haftung von Organen betreffen (Aufsichtspflichten)
Was ist ein erhebliches Fehlverhalten?
Wenn Sie ein Fehlverhalten melden, prüft die interne Meldestelle den Fall nach mehreren Kriterien:
1. Art des Verstoßes: Hat die Person gegen Gesetze oder wichtige interne Regeln und Compliance-Vorschriften des Landkreises verstoßen?
2. Schwere des Verstoßes: War das Verhalten der Person besonders gravierend bzw. schwerwiegend?
3. Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Hat die Person vorsätzlich gehandelt oder war es ein Versehen?
4. Wiederholungsgefahr: Besteht die Gefahr, dass ein solches Fehlverhalten erneut vorkommt? Zeigt die Person Einsicht? Gab es schon ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit?
5. Folgen des Verhaltens: Ist jemand geschädigt worden? Gab es Folgen für besonders schutzbedürftige Personen?
Beispiele für ein erhebliches Fehlverhalten:
- Ein Mitarbeiter des Landkreises überweist wiederholt öffentliche Gelder in Höhe von mehreren hundert Euro auf sein privates Konto und verschleiert dies durch gefälschte Belege in der Buchhaltung.
- Ein Vorgesetzter bedrängt eine Mitarbeiterin nach Dienstschluss in seinem Büro und fasst sie gegen ihren ausdrücklichen Willen an.
- Ein Bediensteter des Landkreises nimmt von einem Unternehmen, das sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, Bargeld entgegen und bevorzugt dieses Unternehmen bei der Vergabeentscheidung.
Wichtig:
Jeder einzelne Fall wird sorgfältig geprüft. Die interne Meldestelle trifft ihre Entscheidung immer individuell und berücksichtigt alle wichtigen Gesichtspunkte.
Melden Sie sich gerne, wenn Sie noch weitere Erläuterungen brauchen!
EINE MELDUNG EINREICHEN
Haben Sie im Zusammenhang mit dem Landkreis Südliche Weinstraße ein erhebliches Fehlverhalten beobachtet?
EINE MELDUNG EINREICHEN