HÄUFIGE FRAGEN

Wer bearbeitet meine Meldung?
Die interne Meldestelle wird von der unabhängigen und externen Kanzlei RETTENMAIER betreut. Die erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen Ihre Meldungen vertraulich entgegen und stellen sicher, dass alle Verstöße gründlich untersucht werden: RETTENMAIER Frankfurt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Schumannstraße 62 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 78740300 10 Fax: 069 8740300 19 E-Mail: lk-suedlicheweinstrasse@rettenmaier-frankfurt.de Die interne Meldestelle prüft ihre Zuständigkeit für den gemeldeten Verstoß. In Zweifelsfällen zieht die interne Meldestelle die benannten Kontaktpersonen des Landkreises hinzu. Sie prüft die Stichhaltigkeit der Meldung. Hierfür fragt sie ggf. weitere Informationen bei Ihnen oder den Kontaktpersonen des Landkreises an. Im Falle einer stichhaltigen Meldung empfiehlt die interne Meldestelle den Kontaktpersonen, bestimmte Folgemaßnahmen zu ergreifen (z. B. Information der zuständigen Personen, zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Schritte, Absprachen zur Durchführung (weiterer) interner Ermittlungen). Der Landkreis entscheidet über mögliche Maßnahmen oder Sanktionen. Die Firma Trusty AG - ein weisungsgebundener Dienstleister, der den digitalen Meldekanal bereitstellt - darf die Daten nicht für eigene Zwecke verwenden.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Die interne Meldestelle ist während des gesamten Prozesses für die Kommunikation mit Ihnen verantwortlich. Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Im Laufe von 3 Monaten bekommen Sie eine Rückmeldung, wie gegen den Verstoß vorgegangen wurde oder vorgegangen werden soll. Die interne Meldestelle schließt den Fall ab, sobald der Verstoß behoben wurde und informiert Sie über den Abschluss des Verfahrens.
Kann ich sehen, was mit meiner Meldung passiert?
Ja. Gehen Sie in den Bereich "Ihr Posteingang". Den Link dazu bekommen Sie nach Ihrer Meldung. Dort müssen Sie den Benutzernamen und das Passwort eingeben, die Sie ebenfalls nach dem Absenden der Meldung erhalten. Im Posteingang können Sie den Stand Ihrer Meldung sehen, sicher Nachrichten mit der internen Meldestelle austauschen und Rückmeldungen erhalten.
Ich möchte den Status meiner Meldung überprüfen, habe aber meine Zugangsdaten vergessen. Was kann ich tun?
Bitte reichen Sie die Meldung erneut ein und beziehen Sie sich dabei auf Ihre erste Meldung.
Wer sieht meine Identität, wenn ich sie angebe?
Die interne Meldestelle behandelt alle Meldungen vertraulich. Sofern Sie Ihren Namen angeben, wird dieser grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung an andere weitergegeben, soweit das Gesetz keine anderweitige Regelung (insbesondere zur Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden) vorsieht. Zunächst weiß nur die interne Meldestelle, wer Sie sind. Sie prüft den Verstoß, steht mit Ihnen im Kontakt und empfiehlt dem Landkreis die notwendigen Maßnahmen. Die Kontaktpersonen des Landkreises Frau Sarina Hildmann und Herr Bernd Kieffer unterstützen die interne Meldestelle bei der Überprüfung und Planung des weiteren Vorgehens. Nach der Prüfung Ihrer Meldung wird der Sachverhalt - sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt - erst nach Rücksprache mit Ihnen unter Umständen an weitere Personen weitergegeben. Der Landkreis erfährt Ihren Namen nur, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt und Sie vorher zugestimmt haben. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wahrt die interne Meldestelle bei jeder Meldung. Ihre Identität wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Personen weitergegeben, die nicht direkt an der Bearbeitung Ihrer Meldung oder Ihrer Frage beteiligt sind - außer in bestimmten Ausnahmefällen, in denen die Weitergabe von zuständigen Behörden nach geltendem Recht vorgeschrieben ist. Im Übrigen gilt im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes dessen § 9.
Kann ich anonym melden?
Die interne Meldestellte behandelt alle Meldungen vertraulich. Sofern Sie Ihren Namen angeben, wird dieser grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung an andere weitergegeben. Sie können sich aber auch anonym an die interne Meldestelle wenden, sodass grundsätzlich niemand Ihre Identität kennt. Wenn Sie anonym bleiben möchten, geben Sie beim Ausfüllen der Formulare oder beim Hochladen von Dokumenten bitte keine Informationen über Ihre Person an. Wir empfehlen, möglichst private Endgeräte zu verwenden, da ansonsten ggf. Rückschlüsse darauf gezogen werden können, dass von einem Endgerät eines Beschäftigten zu einem bestimmten Zeitpunkt auf das Meldeportal zugegriffen wurde. Bitte beachten Sie auch, dass durch den gemeldeten Sachverhalt ggf. Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden können.
Kann ich den Posteingang nutzen, wenn ich anonym bleibe?
Ja. Sie bekommen immer einen Benutzernamen und ein Passwort, egal, ob Sie anonym bleiben oder nicht. Schreiben Sie sich die Zugangsdaten unbedingt auf. Wir können sie später nicht wiederherstellen oder ändern.
Ich wurde vor Vergeltungsmaßnahmen gewarnt. Was bedeutet das?
Wie bin ich davor geschützt? Unser Ziel ist es, dass Sie sich sicher fühlen, wenn Sie Ihre Bedenken äußern. Sie dürfen wegen einer gutgläubigen Meldung im beruflichen Kontext nicht benachteiligt werden (z. B. nicht gekündigt, versetzt oder gemobbt werden). Falls doch, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu und Sie profitieren vor Gericht von einer Beweislastumkehr. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Schutz vor Gericht nur sichergestellt ist, wenn Sie einen Verstoß im Sinne des § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes melden. Nach § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dürfen insbesondere folgende Verstöße gemeldet werden: - Straftaten, z. B. Korruption, Betrug, Diebstahl oder Sexualdelikte - Bußgeldbewehrte Verstöße, die Leben, Gesundheit oder Beschäftigtenrechte gefährden, z. B. bestimmte Arbeitsschutzverletzungen - Verstöße, die die finanziellen Interessen der EU oder den Binnenmarkt beeinträchtigen - Weitere Verstöße, z. B. zu Geldwäsche, Produktsicherheit, Umwelt- oder Datenschutz Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wahrt die interne Meldestelle bei jeder Meldung - unabhängig vom gemeldeten Sachverhalt.
Kann ich meine Meldung auch anders abgeben?
Sie können die Kanzlei RETTENMAIER auch auf weiteren Wegen erreichen: - Per E-Mail: lk-suedlicheweinstrasse@rettenmaier-frankfurt.de - Telefonisch: +49 (0) 69 874 03 00 10 - Per Fax: +49 (0) 69 874 03 00 19 - Per Post oder in einem persönlichen Gespräch: Schumannstraße 62, 60325 Frankfurt am Main
Gibt es noch andere Meldestellen?
Sofern Sie einen Verstoß im Sinne des § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes melden möchten, können Sie sich alternativ an die externen Meldestellen auf Bundesebene wenden. Diese externen Stellen bieten ebenfalls Schutz und Vertraulichkeit. Folgende Behörden stehen Ihnen zur Verfügung: - Bundesamt für Justiz: allgemeine Hinweisgeberstelle - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Verstöße im Finanzsektor - Bundeskartellamt: Wettbewerbsrechtsverstöße Bitte beachten Sie, dass Polizei und Staatsanwaltschaften keine externen Hinweisgeberstellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind. Auf EU-Ebene steht Ihnen zudem das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zur Verfügung. Das OLAF untersucht: - Betrug und Unregelmäßigkeiten zulasten der EU-Mittel (z. B. EU-Einnahmen und EU-Ausgaben der EU-Organe) - Schwerwiegendes Fehlverhalten von Mitgliedern oder Bediensteten der EU-Organe
Wo kann ich Hilfe suchen?
Die interne Meldestelle verfolgt einen trauma-informierten Ansatz, ist aber keine Unterstützungsorganisation. Sie kann Ihnen jedoch möglicherweise helfen, einen geeigneten Ansprechpartner zu finden.